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Donnerstag, 28. Mai 2009 um 08:24 Uhr |
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Seite 1 von 3 Der Weg zu einer Kur (Quelle. Gemeinde Oy-Mittelberg)
1. Der Arzt / Die Ärztin
Es ist Sache des/r behandelnden Arztes/Ärztin, die Dringlichkeit einer Kur zu bescheinigen oder eine Kur oder sogar einen geeigneten Kurort bzw. eine -einrichtung zu empfehlen. (Die Rentenversicherungen entscheiden selbst.) Auch der Betriebsarzt oder der Vertrauensarzt können eine Kur ein die Wege leiten. Je nach Schwere des Krankheitszustandes wird Ihnen Ihr Arzt eine ambulante oder stationäre Kur empfehlen. Beide Kurformen dauern in der Regel drei Wochen. 2. Die gesetzliche Krankenkasse
Die Krankenkasse ist immer Ihr Ansprechpartner, ob die Kur von der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung getragen werden soll. Dort erhalten Sie alle notwendigen Auskünfte und auch die Antragsformulare. Beihilfeberechtigte wenden sich an ihre Beihilfestelle. 3. Amtliche Begutachtung der Notwendigkeit einer Kur
Bevor eine beantragte Kur durch einen Sozialleistungsträger bewilligt werden kann, ist grundsätzlich stets eine Überprüfung der Notwendigkeit der Maßnahme durch eine neutrale ärztliche Institution vorgeschrieben (Medizinischer Dienst, Amtsarzt, o.a.). Vielfach erfolgt die Begutachtung aufgrund der vorliegenden Krankenakten auf schriftlichem Wege. Es kann jedoch auch eine körperliche Untersuchung angeordnet werden.
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